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Rundfunk- und Fernsehgebühren

Haushaltsabgabe löst 2013 GEZ Gebühren ab

Vom 1.Januar 2013 soll eine Haushaltspauschale die bisherigen Rundfunkgebühr (GEZ) ersetzen. Das hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländerim Juni 2010 beschlossen, jedoch ohne den konkreten Entwurf eines Rundfunksgebührenstaatsvertrages vorzulegen.Weitere Entscheidungen werden zum Jahresende 2010 er4wartet.Die entgültige Regelung, der alle Bundesländer zustimmen müssen, wird frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2011 feststehen. Folgende Regelungen sind ab 2013 zu erwarten: Abgabepflichtig sind alle Haushalte bzw. die Nutzer aller bewohnten Wohnungen. Die derzeitige Hörfunkgebühr wird gestrichen und im Regelfall durch die reguläre Gebühr von maximal 17,98 €/Monat ersezt, was der heutigen Gebühr in etwa entspricht.Natürliche Personen wie Leistungsempfäner nach SGB können vom Betrag befreit werden, dies gilt jedoch nicht für Haushalte, die kein Rundfunkgerät besitzen. Hier gilt zunächst die Regelvermutung, dass Radio/TV Programme über andere Geräte wie PC oder Handy/Smartphone empfangen werden

Informationen unter: www.gez.de

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